Alle im Rahmen der Beauftragung durch Vollblutconsulting erbrachten Leistungen (z. B. Konzepte, Texte, Grafiken, Präsentationen) bleiben geistiges Eigentum von Vollblutconsulting, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.